Weitere Entscheidungen unten: KG, 24.06.2003 | OLG Karlsruhe, 07.04.2004

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 02.10.2003 - 7 U 165/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32363
OLG Rostock, 02.10.2003 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2003,32363)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.10.2003 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2003,32363)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2003,32363)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung; Pflicht zur Duldung einer Zwangsvollstreckung in ein Grundstück; Anfechtbarkeit einer Grundstücksübertragung; Begriff des entgeltlichen Geschäfts; Übernahme der auf dem Grundbesitz lastenden Verbindlichkeiten; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Rostock, 05.02.2009 - 3 U 108/08

    Rechtsanwaltsvertrag: Verletzung der anwaltlichen Fürsorge- und Beratungspflicht

    Wegen der weiteren Sachverhaltsfeststellungen nimmt der Senat auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Rostock vom 02.10.2003, 7 U 165/02, Bezug.
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Rechtsprechung
   KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02   

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https://dejure.org/2003,11482
KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2003,11482)
KG, Entscheidung vom 24.06.2003 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2003,11482)
KG, Entscheidung vom 24. Juni 2003 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2003,11482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung des Mandatsvertrages; Sachgemäße anwaltliche Vertretung; Zugrundelegung des Zeitpunkts der Vollziehbarkeit des Investionsvorrangsbescheids bei Verkehrswertermittlung ; Wertermittlungsstichtag; Vertraglicher ...

  • Judicialis

    BRAGO § 118; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2; ; EGBGB Art. ... 229 § 5; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 513 S. 1; ; InVorG § 16 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 628 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 628 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 849

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Rechtsanwalt wegen positiver Vertragsverletzung des Mandatsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Mannheim, 29.06.1999 - 1 O 14/99

    Sanierung korrodierender Kaltwasserleitungen aus Kupfer

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Die Akten des Landgerichts Berlin 1 O 14/99 lagen zur Information vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Von diesem Wert, der Gegenstand des Vorprozesses 1 O 14/99 gewesen ist, geht auch der Sachverständige Dr. in seinem Gutachten vom 11. September 2000 aus.

  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Das führt zum Untergang des Vergütungsanspruchs, ohne daß es einer Aufrechnung des Auftraggebers mit Gegenforderungen bedarf (BGH NJW 1982, 437, 438).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Der Haftungsprozess folgt nicht schlicht den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Ausgangsverfahrens, sondern den für den Streitgegenstand der Regreßklage geltenden Regeln (BGHZ 72, 328, 333; BGHZ 133, 110, 115).
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    In welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen substantiieren muß, hängt vom Einzelfall ab (BGH NJW 2000, 3286 m. w. N.).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 420/97

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Dabei ist auszugehen von dem Sachverhalt, der dem Gericht des Vorprozesses unterbreitet und von diesem aufgeklärt worden wäre (BGH NJW 2000, 730).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Der Haftungsprozess folgt nicht schlicht den verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Ausgangsverfahrens, sondern den für den Streitgegenstand der Regreßklage geltenden Regeln (BGHZ 72, 328, 333; BGHZ 133, 110, 115).
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Dass der Beklagte keinen Antrag angekündigt hat, ist unschädlich, weil sich aus der Berufungsbegründung unzweifelhaft ergibt, dass er die Abweisung der Klage anstrebt (BGH NJW-RR 1999, 211).
  • OLG Hamburg, 25.03.1998 - 8 W 175/97
    Auszug aus KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
    Das Urteil des Landgerichts ist zwar insoweit in der Begründung fehlerhaft, weil ein Kostenerstattungsanspruch durch die im Falle des Obsiegens der Kläger wegen dieser Gebühren gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO ausgeschlossen wäre; denn die Mehrkosten des Anwaltswechsels sind dann nicht notwendig, wenn der Wechsel auf Differenzen zwischen der Partei und ihrem Anwalt beruht (vgl. OLG Hamburg, MDR 1998, 928).
  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06

    Umfang der Haftung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

    Auf die Berufung des Zeugen hielt das Kammergericht mit Urteil vom 24.06.2003 (7 U 165/02, Bl. 232 d. A.) das Versäumnisurteil insoweit aufrecht, als der Beklagte verurteilt wurde, an die Kläger als Gesamtgläubiger 604.442,62 EUR nebst Zinsen zu zahlen.

    In dieser Höhe konnte der Versicherungsnehmer T. als Hauptschuldner nach seiner Verurteilung in dem beim Landgericht Berlin (23 O 5/01) und in zweiter Instanz beim Kammergericht (7 U 165/02) geführten Haftpflichtprozess gemäß §§ 1, 149 VVG, § 1 AVB (zunächst) Befreiung von der rechtskräftig festgestellten Verbindlichkeit gegenüber den Klägern verlangen (§ 156 Abs. 2 VVG; vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.04.2003 - 3 U 159/02-23 - OLGR Saarbrücken 2003, 272; Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 149 Rdnr. 9).

    Diese Pflichtverletzung steht fest aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 29.05.2002 (23 O 5/01) in Verbindung mit dem Berufungsurteil des Kammergerichts vom 24.06.2003 (7 U 165/02), welches seine Entscheidung auf die zum Haftungsgrund von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen gestützt hat (Bl. 234 d. A.).

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OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2004,57623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2004 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2004,57623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2004 - 7 U 165/02 (https://dejure.org/2004,57623)
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